Was tue ich, wenn...

...mein Kind vom Unterricht befreit werden soll?
Eine Beurlaubung vom Unterricht kann grundsätzlich nur in dringenden Fällen erfolgen.
Ein Urlaubsbeginn vor oder eine Urlaubsverlängerung nach den Ferien gehören auf keinen Fall dazu und können nicht genehmigt werden.
Bei einer gewünschten Beurlaubung wenden Sie sich bitte zuerst an die Klassleitung. Sollte sich die Beurlaubung über mehr als zwei Tage erstrecken, muss diese von der Schulleitung genehmigt werden.
Ist ein Erholungs- oder Kuraufenthalt während der Schulzeit erforderlich, so muss ein ärztliches Zeugnis vorgelegt werden. Darin muss auch begründet werden, warum der Kur- bzw. Erholungsaufenthalt nicht in der unterrichtsfreien Zeit, also in den Ferien, erfolgen kann.

...sich die Anschrift, die Telefonnummer, das Sorgerecht... ändert?
In der Schule werden neben den Zeugnissen und den Versäumnissen nur die Daten gespeichert, die bei der Schulanmeldung abgegeben wurden. Wenn sich bei diesen Angaben etwas ändert, so teilen Sie uns dies bitte umgehend mit. Bei einer Änderung des Sorgerechts müssen die erforderlichen Nachweise (Sorgerechtsbescheid) zur Einsicht der Schule vorgelegt werden.

...meinem Kind etwas verloren gegangen ist?
In der Raistinger Schule werden Fundsachen bei der Hausmeisterin, Frau Kölbl, gesammelt. Bei wertvolleren Dingen, z.B. Schlüsseln, sollte im Büro nachgefragt werden. Viele Klassenlehrer haben im Klassenzimmer eine Stelle für Fundgegenstände eingerichtet (“Schlamperdose"). In den überwiegenden Fällen sind aber Kleidungsstücke nur vertauscht worden oder Schulmaterial ist versehentlich in der Mappe des Schulnachbarn gelandet. Es wäre gut, wenn überall der Name angebracht werden wird..

...mein Kind etwas in der Schule vergessen hat?
Das Schulhaus wird in der Regel um 13.30 Uhr zugesperrt.
Ein vergessenes Buch kann man sich aber auch bei einem Klassenkameraden ausleihen. Welche Regelung der Klassenlehrer Ihres Kindes bei vergessenen Heften akzeptiert, sollten Sie am ersten Elternabend klären.

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