Schülerversicherung

Eine Sorge weniger durch die gesetzliche Schülerunfallversicherung

Ihr Kind ist bei allen schulischen Veranstaltungen und auf dem Schulweg gesetzlich gegen Unfälle versichert. Diese Versicherung ist für Sie beitragsfrei.

Falls ein Unfall eintritt, bitten wir Sie auf Folgendes zu achten:

  • Teilen Sie dem Arzt unbedingt mit, dass es sich um einen Schulunfall handelt!
    Er hat dann direkt mit dem Versicherungsträger abzurechnen.
  • Geben Sie keinen Krankenschein ab!
  • Akzeptieren Sie keine Privatrechnungen, es sei denn, Sie sind bereit, die Mehrkosten selbst zu tragen.
  • Benachrichtigen Sie die Schule, damit diese die Unfallanzeige erstellt.

Alles Weitere veranlasst der zuständige Unfallversicherungsträger (Gemeindeunfall-versicherung).
Natürlich ist es besser, dafür zu sorgen, dass Unfälle gar nicht erst passieren. Deshalb räumen wir der Unfallverhütung einen besonders hohen Stellenwert ein.

Sie können dabei mitwirken:

  • Wenden Sie sich an den Schulleiter – am besten über Ihren Elternbeirat - , wenn Sie Wünsche und Anregungen zur Verbesserung der Sicherheit in der Schule haben.
  • Nehmen Sie Kontakt mit dem Verkehrssicherheitsbeauftragten des Land-kreises oder Ihrer Polizeidirektion auf. Er ist verpflichtet, Ihnen bei Schul-wegproblemen unbürokratisch zu helfen und Sie zu beraten.
  • Erziehen Sie Ihr Kind zu sicherem und selbstbewusstem Verhalten!

Es soll lernen, Gefahren

  • zu erkennen
  • zu meiden und
  • zu bewältigen
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